Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt (in seiner aktuellen Fassung) die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten inkl. deren Übermittlung an Dritte. Hierbei werden sowohl die automatisierte (per IT Systeme) als auch die manuelle Verarbeitung berücksichtigt durch öffentliche (Behörden, Ämter) und nicht-öffentliche Stellen (z.B. Unternehmen).

Ausgewählte Problemfelder im Datenschutz

Zahlreiche alltägliche Vorgänge und Arbeitsschritte in Unternehmen sind von den Regelungen des Datenschutz und  Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) betroffen, hierzu zählen z.B. Mitarbeiterakten, Nutzungsrichtlinien für die private Nutzung von Email, Telefon und Internet, Passwortrichtlinien, Aktenvernichtung u.v.m.

Wer muss einen Datenschutzbeauftragten nach BDSG bestellen?

Die Übergangsfristen zur Umsetzung des Bundesdatenschutzgesetzes sind seit Mai 2004 ausgelaufen. Jedes Unternehmen hat – unabhängig von seiner Größe, Branche – die gesetzlichen Regelungen umzusetzen und einzuhalten.

Das BDSG schreibt die Bestellung eines sog. Datenschutzbeauftragten für nicht-öffentliche Einrichtungen, spätestens vier Wochen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit zwingend vor, wenn

-          Mehr als 9 Mitarbeiter mit der automatisiereten

-          Mehr als 19 Mitarbeiter mit der manuellen

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten befasst sind oder

·         eine automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten stattfindet, die einer Vorabkontrolle unterliegen

·         personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung automatisiert verarbeitet werden

·         oder eines der o.g. Kriterien im Laufe der Geschäftstätigkeit eintritt.

Der im BDSG § 4 f vorgeschriebene Datenschutzbeauftragte kann intern oder extern vom Unternehmen bestellt werden, die Bestellung muss schriftlich erfolgen. Der DSB hat im Unternehmen sicherzustellen, dass

-          die gesetzlichen Regelungen des BDSG und weiterer zutreffender Gesetze eingehalten werden

-          die Mitarbeiter für das Thema Datenschutz sensibilisiert und bei Bedarf weiter informiert werden

Sie möchten sich näher informieren, dann besuchen Sie eine der regelmäßig in Schwaig statt findenden Informationsveranstaltungen zum Thema Datenschutz & Datensicherheit.

 
     
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